Waffenführerschein
Möchte jemand einen Antrag auf Besitz oder Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe stellen, wird er seitens der Behörde aufgefordert, ein psychologisches Gutachten gem. § 8 WaffG beizubringen.
Zusätzlich benötigen Sie einen Waffenführerschein gem. § 5 der 2. WaffV für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenpass, Waffenbesitzkarte).
Ihr Weg zur Waffenbesitzkarte:
- Mindestalter 25 Jahre (Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich)
- Glaubhaftmachung des Bedarfs (z. B. Sportschießen, Bereithalten zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen,…)
- Wenn für Sie auf Grund eines geleisteten Zivildienstes ein Waffenverbot besteht, gilt dieses 15 Jahre. Eine Aufhebung dieser Sperrfrist ist aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich bei Inhabern einer gültigen Jagdkarte)
- Waffenführerschein (nicht erforderlich bei Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs einer Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe)
- Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Hauptwohnsitz)
Ihr Weg zum waffenpsychologischen Gutachten laut § 58 Abs 38 WaffG-DV:
Männliche österreichische Staatsbürger (altersunabhängig) müssen bei Antragstellung auf WBK/WP eines dieser Nachweise vorlegen:
- Stellungsergebnis im Sinne des § 55a Abs 1a WG 2001
- Bestätigung, dass zum Präsenz-/Ausbildungsdienst geeignet
- Bestätigung den Zivildienst/Wehrdienst geleistet
Kosten:
Abzuklären mit Ihrem zuständigen Psychologen.
Waffenführerschein:
Der Waffenführerschein wird in zwei Teilen nach einem ausführlichen Skriptum unterrichtet:
Theoretische Einweisung:
- Waffengesetz
- Waffenkategorien
- Waffenrechtliche Dokumente
- Überlassung und Verwahrung von Schusswaffen
- Transportieren und Führen von Waffen
- Gebote und Verbote
- Waffen- und Munitionskunde
Praktische Einweisung:
- Sicherer Umgang mit der Schusswaffe
- Praktisches Schießen (Pistole)
Kosten:
Für die Theoretische und Praktische Einweisung wird ein Betrag von € 50,- und für das Waffenführerschein-Formular € 10,- in Rechnung gestellt.
Anmeldung:
Kettner Schießarena GmbH
Tel.: +43 (0)2626 200 26 445
Per E-Mail: zangtal@kettner.com
Termine:
Den nächsten Termin für die Neuausstellung eines Waffenführerscheines bitte in der Filiale Zangtal unter zangtal@kettner.com anfragen.
