Waffenführerschein

Möchte jemand einen Antrag auf Besitz oder Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe stellen, wird er seitens der Behörde aufgefordert, ein psychologisches Gutachten gem. § 8 WaffG beizubringen.

Zusätzlich benötigen Sie einen Waffenführerschein gem. § 5 der 2. WaffV für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenpass, Waffenbesitzkarte).

Ihr Weg zur Waffenbesitzkarte:

  • Mindestalter 25 Jahre (Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich)
  • Glaubhaftmachung des Bedarfs (z. B. Sportschießen, Bereithalten zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen,…)
  • Wenn für Sie auf Grund eines geleisteten Zivildienstes ein Waffenverbot besteht, gilt dieses 15 Jahre. Eine Aufhebung dieser Sperrfrist ist aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich bei Inhabern einer gültigen Jagdkarte)
  • Waffenführerschein (nicht erforderlich bei Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs einer Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe)
  • Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Hauptwohnsitz)

Ihr Weg zum waffenpsychologischen Gutachten laut § 58 Abs 38 WaffG-DV:

Männliche österreichische Staatsbürger (altersunabhängig) müssen bei Antragstellung auf WBK/WP eines dieser Nachweise vorlegen:

  • Stellungsergebnis im Sinne des § 55a Abs 1a WG 2001
  • Bestätigung, dass zum Präsenz-/Ausbildungsdienst geeignet
  • Bestätigung den Zivildienst/Wehrdienst geleistet

Kosten:
Abzuklären mit Ihrem zuständigen Psychologen.

Waffenführerschein:

Der Waffenführerschein wird in zwei Teilen nach einem ausführlichen Skriptum unterrichtet:

Theoretische Einweisung:

  • Waffengesetz
  • Waffenkategorien
  • Waffenrechtliche Dokumente
  • Überlassung und Verwahrung von Schusswaffen
  • Transportieren und Führen von Waffen
  • Gebote und Verbote
  • Waffen- und Munitionskunde

Praktische Einweisung:

  • Sicherer Umgang mit der Schusswaffe
  • Praktisches Schießen (Pistole)

Kosten:
Für die Theoretische und Praktische Einweisung wird ein Betrag von € 50,- und für das Waffenführerschein-Formular € 10,- in Rechnung gestellt.

Waffenführerschein

Bei uns in der Schießarena Zangtal können Sie den Waffenführerschein (die Theorie- und Praxisschulung) absolvieren. Die Gesamtkosten betragen 60,-.

Anmeldung:

Kettner Schießarena GmbH
Tel.: +43 (0)2626 200 26 445
Per E-Mail: zangtal@kettner.com

Termine:

Den nächsten Termin für die Neuausstellung eines Waffenführerscheines bitte in der Filiale Zangtal unter zangtal@kettner.com anfragen.